Teilnahme­bedingungen

für das Kinofest 2026 (ÖSTERREICH)

1. Veranstaltung

Das KINOFEST 2026 ist eine bundesweite Marketingaktion, die den Kinobesuch in Österreich fördern soll. Es findet am 12. September 2026 statt. Während dieses Tages zeigen teilnehmende Kinos ausgewählte Filme zu einem reduzierten Einheitspreis von 5,90 Euro inkl. USt.* pro Ticket, unabhängig von Sitzplatzkategorie und Vorstellung.

*Sonderformate ausgenommen

2. Veranstalter

Veranstalter des KINOFEST 2026 ist die:

ARGE Film und Kino

Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Telefon: +43 5 90900

E-Mail: fama@wko.at und kino-kultur-vergnuegen@wko.at

Website: www.arge-film-kino.at und www.kino-kultur-vergnuegen.at

ATU64036858

3. Teilnahmeberechtigte Kinos

Teilnahmeberechtigt sind alle Kinos, die Mitglied beim Fachverband der Film- und Musikwirtschaft sind. Für jede Betriebsstätte ist eine separate Anmeldung erforderlich. Alle Leinwände einer Betriebsstätte müssen teilnehmen; eine Teilbeteiligung ist nicht möglich.

4. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über eine von der ARGE Film und Kino bereitgestellte Anmeldeplattform. Mit der Anmeldung erkennt das Kino die vorliegenden Teilnahmebedingungen verbindlich an.

5. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr für das Kinofest 2026 beträgt 50,– € netto pro Kinosaal.

6. Rücktritt und Kündigung

Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt oder eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich vor, das KINOFEST 2026 jederzeit ohne Angabe von Gründen abzusagen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Ausschluss

Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder fehlerhaften Angaben kann ein Kino von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

9. Rechte und Pflichten

Teilnehmende Kinos erhalten Zugang zum geschützten Online-Mitgliederbereich, wo alle Marketingmaterialien bereitgestellt werden.
Die Kinos verpflichten sich:

  • Tickets zum Fixpreis von 5,90 € brutto anzubieten (ausgenommen Sonderformate).
  • Marketingmaterialien (Plakate, Spots, Social-Media-Grafiken etc.) gemäß Vorgaben einzusetzen.
  • Die Sichtbarkeit von Sponsoren und Partnern auf Werbemitteln zu gewährleisten.
  • Partner-Werbematerialien in branchenüblichem Umfang in der Leinwandwerbung einzusetzen.

Die Auswahl der Filme und die Terminvereinbarung erfolgt direkt zwischen Kino und Verleiher. Die ARGE Film und Kino übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen solcher Vereinbarungen.

10. Haftung

Jedes Kino nimmt am KINOFEST 2026 auf eigene Gefahr und eigenes Risiko teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden, die während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen bzw. auftreten.

11. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich das Kino einverstanden, dass seine Daten für die Durchführung des KINOFEST 2026 gespeichert und genutzt werden dürfen.

12. Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der Bedingungen unberührt. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

(Stand: 24.06.2026)